Kontakt und Aufnahme
Aufnahmeverfahren
Nachdem Sie sich beim Informationsabend bzw. im Zuge eines Informationsgespräches über alle wichtigen Details zum Studium informiert und den Entschluss gefasst haben, das Studium der Waldorfpädagogik zu beginnen, ergeben sich folgende Schritte:
- Kontaktaufnahme mit Frau Barbara Auer, Organisationsassistentin an der Donau Universität Krems (DUK) und Kontaktperson für das Studium der Waldorfpädagogik, Tel.: +43 (0) 2732 893 2355, email: madlen.gschwantner@donau-uni.ac.at
- Digitale Übermittlung der Bewerbungsunterlagen über das Portal Anmeldung und Antrag auf Zulassung (https://www.donau-uni.ac.at/de/studium/studienorganisation/bewerbung-online-voranmeldung.html). Es folgt eine informelle Vorabklärung der prinzipiellen Zulassungsmöglichkeit. Wir ersuchen Sie, die Unterlagen nur digital über das DUK online Portal zu senden und keinesfalls per Post oder per e-mail.
- Anschließend werden Sie zu einem Aufnahmegespräch eingeladen, das in Wien am Zentrum für Kultur und Pädagogik mit der Lehrgangsleitung stattfindet. Das Zentrum für Kultur und Pädagogik ist Partnerinstitut der Donau Universität Krems und durchführendes Institut der Lehrveranstaltungen.
- Nach positiver Absolvierung des Bewerbungsverfahrens erfolgt vom zuständigen DUK- Department die Übermittlung der "Bestätigung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen" an den/die Bewerber/in
Zulassung zum Studium
Für die Zulassung zum Studium an der Donau-Universität Krems sind folgende Dokumente erforderlich, hier im Leitfaden zur online-Bewerbung finden Sie den Ablauf ganz detailliert geschildert:
- Anmeldung und Antrag auf Zulassung (upload im DUK-online System, keine Übermittlung per Post oder e-mail)
- Anlage "Teilnahmegebühr"
- Letter of Intent (Motivationsschreiben)
- Europass Lebenslauf
- Das Schreiben über die Erfüllung der fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen (wird Ihnen von Frau Barbara Auer übermittelt)
- Gültiger Reisepass oder Ausweisdokument in Verbindung mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis (im Original vorzulegen)
- Nachweis tertiärer Abschluss (Verleihungsurkunde und Studienerfolgsnachweise, Bescheid).
- Ausländische Dokumente sind mit den erforderlichen Beglaubigungen und Übersetzungen vorzulegen (im Original vorzulegen)
- Nachweis der Universitätsreife (Matura, Berufsreifezeugnis, Studienberechtigungsprüfung,..). Ausländische Dokumente sind mit den erforderlichen Beglaubigungen und Übersetzungen vorzulegen (im Original vorzulegen)
- Nachweis über die Erfüllung spezifischer Zulassungsbedingungen, die im jeweiligen Curriculum gefordert werden (Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Ausbildungen…)
- Urkunde einer Namensänderung (Heiratsurkunde,…), falls zutreffend
Dokumente, die im Original gefordert sind, können auch in notariell beglaubigter Kopie vorgelegt werden.
Ausländische Dokumente, Bewerbungen von Kandidatinnen und Kandidaten aus Drittstaaten
- Ausländische Dokumente sind je nach Ausstellungsland entsprechend den Beglaubigungsvorschriften zu beglaubigen.
- Fremdsprachige Urkunden sind in beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung vorzulegen.
- Englischsprachige Urkunden werden akzeptiert.
Kompetenzgespräch
Die Aufnahmegespräche mit den BewerberInnen über die persönlichen und fachlichen Kompetenzen (BewerberIn-Seite) aber auch die institutionellen Kompetenzen (Donau-Universität Krems) sowie Zielsetzungen des Lehrganges bilden eine Basis, welche die Partizipation am Lehrgang begründen.
Über die Aufnahme in den Lehrgang entscheidet auf Empfehlung der wissenschaftlichen Leitung der Rektor der DUK.
Studienplätze
Über die Aufnahme in den Lehrgang entscheidet auf Empfehlung der wissenschaftlichen Leitung der Rektor der DUK.
Studienplätze
Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, beträgt 20 und ist gegebenenfalls von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten neu festzusetzen.
Zulassung
Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß § 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat.
Inskription
Mit der Bestätigung der Studienzulassung können die BewerberInnen inskribieren und erhalten die Vorschreibung der Studiengebühren. Nach dem Eingang der Semester-
gebühr ist die Inskription abgeschlossen und der/die Studierende erhält eine Studentencard.
gebühr ist die Inskription abgeschlossen und der/die Studierende erhält eine Studentencard.
Studienform
Der Universitätslehrgang ist berufsbegleitend in Modulform konzipiert.
Lehrgangsleitung
Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person bestellt.
Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind.
Der gesamte Lehrgang dauert berufsbegleitend 6 Semester (120 ECTS Punkte).
Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es 4 Semester (120 ECTS Punkte).
Der Master ist ein in sich geschlossener Teil einer insgesamt dreijährigen Ausbildung mit den Stufen Certified Programm, Akademische/r Expertin/Experte.
Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es 4 Semester (120 ECTS Punkte).
Der Master ist ein in sich geschlossener Teil einer insgesamt dreijährigen Ausbildung mit den Stufen Certified Programm, Akademische/r Expertin/Experte.
Kontaktpersonen
Ruth Freitag Email: ruth.freitag@kulturundpaedagogik.at Zentrum für Kultur und Pädagogik Tilgnerstrasse 3, 1040 Wien Mobil: +43 (0) 670 3593322 Email: zentrum@kulturundpaedagogik.at |
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Madlen Gschwantner Email: madlen.gschwantner@donau-uni.ac.at Donau Universität Krems Zentrum für Bildungsmanagement und Hochschulentwicklung Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30 3500 Krems Tel.: +43 2732 893 2355 |