Abschlussarbeiten
Die Studierenden haben nach jedem Studienabschnitt eine Abschlussprüfung abzulegen. Die Abschlussprüfung besteht aus schriftlichen oder mündlichen Teilprüfungen über die Fächer des Lehrganges.
Für jeden Abschluss ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit zu verfassen, bei der jeder Studierende von einem/r Lektor/in und einem/r Tutor/in begleitet wird. Die Masterthesis wird vor einer Kommission und den Kolleg/inn/en des Masterlehrganges präsentiert und verteidigt.
(Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können für die Abschlussprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. Die Bewertung hiervon liegt bei der wissenschaftlichen Leitung des Zentrums für Kultur und Pädagogik)
Für jeden Abschluss ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit zu verfassen, bei der jeder Studierende von einem/r Lektor/in und einem/r Tutor/in begleitet wird. Die Masterthesis wird vor einer Kommission und den Kolleg/inn/en des Masterlehrganges präsentiert und verteidigt.
(Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können für die Abschlussprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. Die Bewertung hiervon liegt bei der wissenschaftlichen Leitung des Zentrums für Kultur und Pädagogik)
